ein ca. 8 Wochen alter KLM Braunschimmel


Haltung

Aufzuchtbedingungen
Hundehalter und insbesondere Züchter von Hunden müssen die gesetzlichen Mindestanforderungen für das Halten von Hunden einhalten.
Der Verband für Kleine Münsterländer ist ein gesetzlich anerkannter Rassehundverein und ist verpflichtet, dass die Zuchtstätten seiner Züchter den Mindestanforderungen entsprechen.

Er ist in der Vergangenheit dieser Verpflichtung durch folgende Formulierung in der Zuchtordnung III. Zucht §1 Zuchtbedingungen Absatz b) nachgekommen:

„Der Landesgruppenzuchtwart darf nur einer Paarung zustimmen, wenn die Unterbringung und Versorgung von Zuchthündin und Welpen eine einwandfreie Aufzucht garantieren. Dies ist vor der ersten Zustimmung und bei jeder Tätowierung der Welpen zu überprüfen. Die Unterbringung muss den VDH-Bestimmungen entsprechen. Die Kosten trägt der Züchter und werden von der Landesgruppe festgelegt.“

Ab dem Zuchtjahr 2005 werden nur noch Paarungen genehmigt, die gemäß Zuchtordnung mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Paarung schriftlich beim zuständigen Landesgruppenzuchtwart(in) beantragt wurden.

Vor dem ersten Zuchteinsatz müssen die „Erstzüchter“ zusätzlich die Abnahme ihrer Zuchtanlage durch den Landesgruppenzuchtwart beantragen.
Die Erstabnahme der Zuchtanlagen und die Abnahme der Zuchtanlagen der Züchter, die schon gezüchtet haben, erfolgt nach dem nachfolgendem Abnahmeprotokoll.

Karl Heinz Sachau
Verbandszuchtwart



Alle Zuchtstätten werden in Zukunft von den zuständigen Zuchtwarten nach dem folgenden Formblatt beurteilt:

Formblatt "Zwingerabnahme" (PDF-Dokument)