ein ca. 8 Wochen alter KLM Braunschimmel
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Haltung
Aufzuchtbedingungen
Hundehalter
und insbesondere Züchter von Hunden müssen die gesetzlichen
Mindestanforderungen für das Halten von Hunden einhalten.
Der Verband für Kleine Münsterländer ist ein gesetzlich
anerkannter Rassehundverein und ist verpflichtet, dass die Zuchtstätten
seiner Züchter den Mindestanforderungen entsprechen.
Er ist in der Vergangenheit dieser Verpflichtung durch folgende Formulierung
in der Zuchtordnung III. Zucht §1 Zuchtbedingungen Absatz b) nachgekommen:
„Der Landesgruppenzuchtwart darf nur einer Paarung zustimmen, wenn
die Unterbringung und Versorgung von Zuchthündin und Welpen eine
einwandfreie Aufzucht garantieren. Dies ist vor der ersten Zustimmung
und bei jeder Tätowierung der Welpen zu überprüfen. Die
Unterbringung muss den VDH-Bestimmungen entsprechen. Die Kosten trägt
der Züchter und werden von der Landesgruppe festgelegt.“
Ab dem Zuchtjahr 2005 werden nur noch Paarungen genehmigt, die gemäß
Zuchtordnung mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Paarung schriftlich
beim zuständigen Landesgruppenzuchtwart(in) beantragt wurden.
Vor dem ersten Zuchteinsatz müssen die „Erstzüchter“
zusätzlich die Abnahme ihrer Zuchtanlage durch den Landesgruppenzuchtwart
beantragen.
Die Erstabnahme der Zuchtanlagen und die Abnahme der Zuchtanlagen der
Züchter, die schon gezüchtet haben, erfolgt nach dem nachfolgendem
Abnahmeprotokoll.
Karl
Heinz Sachau
Verbandszuchtwart
Alle
Zuchtstätten werden in Zukunft von den zuständigen Zuchtwarten
nach dem folgenden Formblatt beurteilt:
Formblatt
"Zwingerabnahme" (PDF-Dokument)
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