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Der Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V.
sowie der Jagdgebrauchshundverband e.V. verleiht besondere Leistungszeichen, wenn der geführte Hund ganz spezielle Anforderungen erfüllt.

Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Beschreibung der einzelnen Leistungszeichen mit den Anforderungen des KLM-Verbandes und des JGHV.

Hier
finden Sie eine Liste derjenigen Hunde,
die (begonnen ab Wurfdatum 1.1.2000)
entsprechende Nachweise erbracht haben.


Natur-Leistungszeichen
des Verbandes für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V.

Der Verband für Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. vergibt an die im Zuchtbuch eingetragenen Hunde zur Herausstellung ihres besonderen Jagd- und Gebrauchswertes Leistungszeichen:

Die Beantragung der Natur-Leistungszeichen S und SwN bzw. (SwN) hat auf den dafür vorgesehenen Formularen zu erfolgen.
Diese können Sie im Bereich Formulare herunterladen!


S für das Jagen am Schwarzwild

SwN für Nachsuchenarbeiten auf der Wundfährte von wehrhaftem
Schalenwild

( SwN ) für Nachsuchenarbeiten auf der Wundfährte von schwachem
Schalenwild

Die Leistungszeichen können nur anlässlich einer Jagd erbracht werden.
Vielfältige Jagdmöglichkeiten machen eine kritische Beurteilung der geleisteten Arbeiten der Hunde erforderlich.
Es muss sichergestellt sein, dass die Zeugen hinreichend sachkundig
und objektiv sind.
Die Zeugen müssen Jagdscheininhaber sein.
Sie dürfen weder Eigentümer, noch Züchter des zu beurteilenden Hundes sein. Familienmitglieder des Hundeführers sind keine Zeugen.

Für jede Leistung im praktischen Jagdbetrieb ist ein schriftlicher Bericht zu erstellen.

Der Bericht ist vom Hundeführer und zwei Zeugen zu unterschreiben und innerhalb von vier Wochen der zuständigen Landesgruppe zuzustellen.

Die Landesgruppe prüft, ob der Bericht den Bedingungen entspricht.
Sie ist für die Glaubwürdigkeit des Berichtes verantwortlich.
Sie ist befugt, die Zeugen weitergehend zu befragen.

Die Landesgruppe kann das Leistungszeichen, sobald alle Bedingungen erfüllt
sind, beim Zuchtbuchführer beantragen.
Der Antrag muss innerhalb von vier Wochen, nach Eingang aller erforderlichen Berichte, beim Zuchtbuchführer gestellt werden.

Mit dem Antrag auf Anerkennung eines Leistungszeichens, sind der Bericht und die Stammtafel des Hundes mit einzureichen.

Der Zuchtbuchführer erteilt nach Prüfung der Unterlagen das beantragte Leistungszeichen und veröffentlicht die Vergabe im Mitteilungsheft.

Bei Streitigkeiten zwischen Führer und Landesgruppe entscheidet das Präsidium des Verbandes für kleine Münsterländer Vorstehhunde e.V. endgültig.

Die Leistungszeichen werden unter folgenden Mindestanforderungen vergeben:


1. Leistungszeichen am Schwarzwild S

Anlässlich einer Jagd muss ein zum Stöbern geschnallter Hund in einer Dickung oder in ausreichend Deckung bietender Feldflur wie Mais, Schilf oder Getreide vorhandenes Schwarzwild alleine finden.

Entweder muss er ein geringes Stück Schwarzwild (bis 20 kg) alleine laut jagen, fassen und halten oder ein starkes, gesundes oder krankes Stück Schwarzwild alleine ausdauernd laut jagen und binden (mind. 5 Min) bis ein Fangschuss oder ein Abfangen möglich ist,

oder alleine eine Rotte sprengen und einzelne oder mehrere Stücke ausdauernd laut jagen, bis die Stücke den abgestellten Bereich verlassen und erlegt werden können.

Verlässt der Hund einmal gestelltes Schwarzwild, kann er das Leistungszeichen nur dann erhalten, wenn er nach kurzer Kontaktaufnahme mit seinem Führer selbständig wieder zum Stück zurückkehrt und es wieder stellt.


2. Leistungszeichen Schweißhund auf Naturfährte SwN und (SwN)

Es werden nur Hunde zugelassen, die zuvor ihre einschlägige Brauchbarkeit durch Bestehen einer BP/ JEP oder VGP/ VPS oder VSwP nachgewiesen haben.

1. Der Hund muss zweimal ein Stück Schalenwild erfolgreich nachgesucht haben.
Die Länge der Fährten muss zusammengerechnet mind. 1000 Meter betragen, eine Fährte älter als 12 Stunden oder eine Übernachtfährte sein. Eine Fährte, die kürzer als 300 Meter ist, und eine sichtbare Fährte bei geschlossener Schneedecke, wird nicht gewertet.
Der Führer darf nicht Schütze des Stückes sein, auf das nachgesucht wird.

2. Einmal muss der Hund bei einer Schweißarbeit am frischen Wundbett eines noch nicht verendeten Stückes Schalenwild zur Hetze geschnallt werden.
Er muss dem Stück laut mind. 100 Meter folgen, und ein wehrhaftes, krankes Stück anhaltend stellen und verbellen, bis es erlegt werden kann oder ein schwaches, krankes Stück niederziehen.

3. Für die Erteilung des Leistungszeichen SwN sind Leistungen in allen zwei Punkten: Riemenarbeit, Hetze und Stellen von wehrhaftem Wild erforderlich.

Es ist möglich, die erforderlichen Leistungen bei unterschiedlichen Arbeiten zu zeigen.
So kann eine Arbeit nur aus einer Riemenarbeit bestehen, eine andere Arbeit eine lange Hetze nach kurzer Riemenarbeit, eine dritte Arbeit nach Stellen eines wehrhaften Stückes Schalenwildes ohne schwierige Riemenarbeit und ohne Hetze.

4. Hunde, die Gelegenheit haben, an schwachem Schalenwild (vor allem Rehwild) zu arbeiten, können auch ein Leistungszeichen erhalten, wenn sie die Anforderungen der Riemenarbeit, einschließlich zuverlässigem Hetzen und Niederziehen erfüllt haben.
Das Leistungszeichen wird dann in eine Klammer ( SwN ) gesetzt.

Als wehrhaftes Schalenwild gilt Schwarzwild, außer schwache Frischlinge (bis ca. 20 kg), Rotwild außer Kälber, Dam-und Sikahirsche, Gamswild außer Jährlinge und Kitze, Muffelwidder.

Das Leistungszeichen SwN und (SwN) kann nur dann vergeben werden, wenn alle geforderten Arbeiten innerhalb von drei Jahren erbracht worden sind.

Stand: März.2005


Leistungszeichen des JGHV


AH - das Armbuster-Haltabzeichen
Das Armbruster-Haltabzeichen wird unter folgenden Bedingungen verliehen:
Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld (gem. den Vorschriften der VZPO bzw. VGPO) an jedem Hasen gehorsam sein, den er eräugt. Dabei muss er mindestens einmal ca. 20m vom Führer entfernt sein.
Bei der ersten geeigneten Gelegenheit muss er nach Ausser-Sicht-Kommen des Hasen auf dessen Spur eine Spurarbeit zeigen, die mindestens mit dem Prädikat "gut" bewertet wird.


Vbr - Verlorenbringernachweis

Dieser Nachweis kann nur bei der Jagdausübung erbracht werden. Der Hund muss die Wundspur eines Hasen oder Fuchses, den er zuvor nicht eräugt hat, mindestens 300m beobachtbar arbeiten und die Beute seinem Führer zutragen.
Das Vbr kann nicht beantragt werden, wenn der Hund auf anderen Wundspuren am selben Tag negative Arbeiten gezeigt hat.
Es ist festzustellen, ob der Hund laut oder stumm jagt.
Die erfolgreiche Arbeit ist von mindestens einem Verbandsrichter und einem Jäger als Zeugen zu bestätigen.


Btr - Bringtreueprüfung

Bei der Bringtreueprüfung soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Dieses beweist der Hund dadurch, das er kaltes Wild, welches er zufällig und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt.
Zur Prüfung dieser Eigenschaft muß er einen spätestens zwei Stunden vor Beginn der Arbeit ausgelegten Fuchs, innerhalb von 20 Minuten, bringen.


Sw - Schweißprüfung
Um Hunde für die Nachsuchenarbeit auf Schalenwild vorzubereiten und deren zukünftige Qualifikation zu überprüfen, führen die Vereine des Jagdgebrauchshundeverbands (JGHV) eine Verbandsschweißprüfung durch.

Hunde, die diese Prüfung bestehen, erhalten das Leistungszeichen Schweiß (Sw) in Verbindung mit einer Qualitativen Reihenfolge, ausgedrückt in Preise. Beispiel SwI gleich: Verbandsprüfung Schweiß 20 Std Stehzeit im 1. Preis (ohne jegliche Beanstandungen) bestanden;
oder Sw-/II gleich: Verbandsprüfung Schweiß 40 Std Stehzeit im 2. Preis
( mit kleinen Beanstandungen) bestanden.


HN - Härtenachweis
Die Befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären im Rahmen des Jagdschutzes ist Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund bei der Jagdausübung ein solches Stück greift und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich ist, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.
Wenn eine solche derart selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt werden kann, ist es möglich, das Leistungszeichen "Härtenachweis" zu beantragen.