Prüfungen
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VJP, HZP, VGP
Das
Ziel in der Zucht besteht darin, dem Jäger einen Jagdhund zur Verfügung
zu stellen, der aufgrund seiner ererbten Führigkeit und seiner jagdlichen
Anlagen den Erfordernissen der Jagdpraxis voll enspricht.
Züchterisch
wertvoll sind demnach die Hunde, die als angewölfte Eigenschaften
- Intelligenz
- Führigkeit
- gutes Gedächtnis
- Spurwillen
- Spurlaut
- Vorstehanlagen
- Bringfreude
- Wasserpassion
- Wild- und Raubzeugschärfe
- Wesensfestigkeit
aufweisen.
Die
meisten dieser Merkmale werden auf den Jagdgebrauchshundprüfungen
festgestellt.
Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Wertungsprüfungen,
die innerhalb unseres Verbandes abgenommen werden.
Verbandsjugendprüfung
(VJP)
Sinn
und Zweck der Verbandsjugendprüfung ist die Feststellung der natürlichen
Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige
Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.
Der
junge Hund wird in folgenden Fächern geprüft:
- Spurarbeit
(Hasen- oder Fuchsspur)
- Nasenleistung
- Feldsuche
(Finderwillen/ Suchenstil)
- Vorstehen
- Führigkeit
- Art
des Jagens (Spurlaut/ Sichtlaut/ Stumm)
- Verhalten
des Hundes beim Schuss
- Körperliche
Mängel
Diese
Prüfung findet in der Regel im Frühjahr statt.
Alter der Hunde ca. acht bis 16 Monate.
Herbstzuchtprüfung (HZP)
Zweck
der Herbstzuchtprüfung ist die Überprüfung der Weiterentwicklung
der Anlagen des Hundes nach der VJP. Hier werden dem Hund nun zusätzlich
aufgrund jagdethischer Forderung Arbeiten nach dem Schuss abverlangt.
Auf der HZP werden folgende Fächer geprüft:
- Spurarbeit
(nicht auf allen HZP)
- Nase
- Vorstehen
- Führigkeit
- Wasserarbeit:
- Schussfestigeit am Wasser
- Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
- Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
(in Schleswig-Holstein verboten)
- Verlorenbringen
von Federwild, entweder:
- Arbeit am geflügelten Rebhuhn/Fasan
- Verlorensuchen und -bringen von Federwild
- Bringen auf der Federwildschleppe
- Haarwildschleppe
- Art
des Bringens (Apportieren) von:
- Hase oder Kaninchen (Haarwildschleppe)
- einer Ente (Wasserwild)
- Federwild (Verlorenbringen von Federwild)
- Gehorsam
- Art
des Jagens (waidlaut, sichtlaut, spurlaut, stumm)
- evtl.
Laut an anderem Haarwild
- Schussfestigkeit
bei der Feldarbeit
-
körperliche Mängel oder Fehler
Die
Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit sollte zu dieser
Zeit im wesentlichen abgeschlossen sein.
VerbandsGebrauchsPrüfung
(VGP)
Die
VGP ist eine Leistungsprüfung. Ihr Zweck ist es, Hunde für den
waidgerechten Jagdbetrieb zu erkennen und das Verständnis für
die Unterweisung und Führung derartiger Hunde zu erkennen und zu
fördern.
Das
setzt voraus, dass auf der VGP neben den Einzelleistungen großer
Wert auf die Feststellung und Bewertung einer gründlichen Ausbildung
und Führung im Gehorsam sowie auf jagdpraktische Erfahrungen der
Prüflinge zu legen ist.
Im
Gegensatz zu den Anlagenprüfungen VJP und HZP ist also auf der VGP
allein die Leistung der Hunde in den einzelnen Fächern zu prüfen.
Der
auf der VGP leistungsbewertete Hund muss so firm sein, dass jeder gute
Jäger, der mit der sachgemäßen Führung von Jagdhunden
vertraut ist, mit einem solchen Hund waidgerecht jagen kann.
Auf
der VGP werden folgende Fächer geprüft:
Waldarbeit:
-
Riemenarbeit auf der Übernachtfährte, oder
Riemenarbeit auf der Tagfährte
- Zusätzlich
Totverbellen von Schalenwild, oder
Totverweisen von Schalenwild
- Bringen
von Fuchs über Hindernis
(Graben 80cm breit u. 1m tief oder Hürde 70-80cm hoch)
- Fuchsschleppe
- Bringen
von Fuchs auf der Schleppe
- Hasen-
oder Kaninchenschleppe
- Bringen
von Hase oder Kaninchen
- Stöbern
(ohne Führerhilfe selbständig Waldparzellen absuchen)
- Buschieren
(Zusammen mit dem Führer Waldparzellen mit niedrigem Bewuchs absuchen)
Wasserarbeit:
-
Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer (selbständig
ohne Führerhilfe)
- Schussfestigkeit
am Wasser
- Verlorensuchen
im deckungsreichen Gewässer
(selbständig mit oder ohne Wildwitterung krankes oder totes Wild
suchen)
- Stöbern
mit Ente im deckungsreichen Gewässer
- Bringen
von einer Ente
Feldarbeit:
- Nasengebrauch
- Suche
- Vorstehen
- Manieren
am Wild und Nachziehen
- Verlorensuchen
von Federwild
- Arbeit
am geflügeltem Huhn oder Fasan oder Federwildschleppe
- Freies
Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes Federwild,
dessen Herunterfallen der Hund nicht eräugt hat oder
freies Verlorensuchen eines ausgelegten Stückes Federwild
- Bringen
von Federwild
Gehorsam:
- Allgemeiner
Gehorsam
- Verhalten
auf dem Stand
- Leinenführigkeit
- Folgen
frei bei Fuß
- Ablegen
und Verhalten beim Schuss
- Benehmen
vor eräugtem Federwild
- Benehmen
vor eräugtem Haarnutzwild
- Schussruhe
Bewertung:
Die
einzelnen Leistungen der Hunde werden mit den Prädikaten:
- Hervorragend
4h (nur bei bestimmten Leistungen möglich)
- Sehr
Gut 4
- Gut
3
- Genügend
2
- Mangelhaft
1
- Ungenügend
0
beurteilt.
Je nach Wertigkeit des Arbeitsfaches werden die Ziffern 2-4 mit einer
Fachwertziffer multipliziert.
Beispiel:
Folgen frei bei Fuß=Bewertung Sehr gut 4 Fwz 2= 4X2= 8 Punkte
Fuchsschleppe=Bewertung Sehr Gut 4 Fwz 5= 4X5= 20 Punkte
Unabhängig
von den erreichten Punktzahlen werden die Hunde noch in 3 Leistungsklassen
eingestuft (I-III Preis).
Für
die Einstufung in den jeweiligen Preis ist das Erreichen einer bestimmten
Mindestpunktzahl in den einzelnen Fächern erforderlich.
Hunde,
die also in einen I. Preis eingestuft werden, bringen bessere Leistungen
als Hunde im III. Preis.
Somit können also während einer Prüfung mehrere Hunde in
den I. Preis eingestuft werden. Die Rangfolge unter den Prüfungsteilnehmern
wird dann durch Ia, Ib, Ic usw ermittelt.
Erreichbare Höchstpunktzahlen:
Übernachtfährte 340 Punkte, Tagfährte 328 Punkte.
Dazu kommen noch Punkte für die Zusatzfächer
Totverbellen (16 Punkte) oder Totverweisen (12 Punkte).
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